Hauptbereich
Die Grundschulempfehlung
Am Ende der Grundschulzeit erstellt die Schule für Ihr Kind eine individuelle Grundschulempfehlung.
Die Grundschulempfehlung ist ein Beschluss der Klassenkonferenz (alle Lehrkräfte, die das Kind unterrichten). Den Vorsitz der Klassenkonferenz hat die Schulleiterin/der Schulleiter. Die Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung und berücksichtigt
- die schulischen Leistungen,
- das Lern- und Arbeitsverhalten,
- die bisherige Entwicklung des Kindes,
- die Stärken und Lernpräferenzen,
- das Entwicklungspotenzial
Die Grundschulempfehlung ist verpflichtend der weiterführenden Schule vorzulegen.
Für den Übergang auf die auf die Grundschule aufbauenden Schularten gibt es ab dem Schuljahr 2024/2025 einige Neuerungen, die vor allem den Übergang auf das Gymnasium betreffen. Dabei gilt das Modell "2 aus 3". Die Anmeldung an einem Gymnasium kann künftig nur noch erfolgen, wenn ergänzend zum Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder das Ergebnis der Kompetenzmessung „Kompass 4“ eine gymnasiale Empfehlung aussprechen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht für das Kind auf Elternwunsch die Möglichkeit einen „Potenzialtest“ an einem Gymnasium abzulegen. Erst wenn dieser erfolgreich absolviert wurde, kann eine Anmeldung am Gymnasium erfolgen.
Weiterführende Schulen sind die Gemeinschaftsschule, die Werkrealschule, die Realschule oder das Gymnasium. In der näheren Umgebung von Böbingen finden Sie alle diese Schularten vor.
Rechtzeitig vor einer Entscheidung erhalten Sie vielfältige Beratungsmöglichkeiten. Sie sind in regelmäßigem Austausch mit unseren Lehrkräften und das Übergangsverfahren sieht zudem einen Informationsabend vor, an welchem Schulleitungen aller weiterführenden Schularten sehr praxisnah darstellen, welche Aspekte die einzelnen Schularten ausmachen.
So können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind am Ende sicher eine gute Entscheidung treffen.