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Stichtag 30. Juni
Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Dies bedeutet, dass Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig werden. Eltern, bei deren Kindern dies zutrifft, werden automatisch von der Schule zur Schulanmeldung eingeladen.
Der Tag der Schulanmeldung findet in der Regel im Februar statt. Einige Wochen davor laden wir Sie zusätzlich zu einem Informationsabend zur Schulfähigkeit ein. Sie haben dann noch genug Zeit sich zu überlegen, ob Sie Ihr Kind regulär einschulen möchten, oder ob es eventuell Gründe gibt, über eine Zurückstellung um ein Jahr nachzudenken. In diesem Fall führen Sie ein Gespräch mit unserer Kooperationslehrkraft, welche Ihr Kind im Kindergarten bereits kennengelernt hat und Sie entsprechend beraten kann.
Eine Zurückstellung muss von der Schulleitung genehmigt werden.
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.
Bei allen Fragen zur Einschulung melden Sie sich einfach bei uns.